Gündersbacher Maibaum 2017
Aus Anlass einiger Nachfragen von Bürgern und Dorfgemeinschaften, die das traditionelle Maibaumaufstellen vornehmen, stellte die SPD-Fraktion den Antrag, dass das Maibaumaufstellen künftig im "offiziellen Auftrag der Gemeinde" erfolgt. Dem Antrag stimmte der Gemeinderat am 01.03.2018 zu.
Damit sind nun alle Beteiligten und Helfer über die gesetzliche Unfallversicherung umfassend abgesichert. Das wird auch von der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) in einem Schreiben vom 01.05.2015 empfohlen.
Die Versicherung ist für die Ehrenamtler kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand. „Denn wer sich für die Allgemeinheit besonders einsetzt, soll auch besonders geschützt sein“, so Elmar Lederer. erster Direktor der KUVB „Passiert im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit ein Unfall, übernehmen wir die Geld- und Sachleistungen wie z. B. Arzt- und Zahnarztkosten, Arznei-, Verband- und Heilmittel, Therapien, Verletztengeld bei Verdienstausfall oder sogar eine Rente bei bleibenden Gesundheitsschäden.“
Gleichwohl sind weiterhin die vor Ort Verantwortlichen verpflichtet, die Vorschriften zur Verhütung von Unfällen einzuhalten. Dabei sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen zu beachten, um das jährliche Maibaumaufstellen als traditionelle Veranstaltung in den Unfallversicherungsschutz der KUVB mit aufzunehmen.
Es war aus unserer Sicht überfällig, diesen Beschluss hierzu zu fassen, um die Ehrenamtlichen gut abzusichern.
Stellen Ortsteile oder Gemeinschaften eigenverantwortlich einen Maibaum auf (also ohne offiziellen Auftrag der Gemeinde), entfällt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).